©2023 Allgemeinmedizinischen Praxis Dr. Matthias Schaldecker und Kollegen
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Notfall
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allgemeinmedizinischen Praxis Dr. Matthias Schaldecker und Kollegen
Ihre freundliche Hausarztpraxis

Aktuelles

  • 24. April 2023

    Pfingsturlaub 30.5.-9.6.2023

    Wir machen Urlaub vom 30.5.-9.6.2023

    Vertretung in dringenden Fällen:
    Dr. Ioannidis / Fr. Dr. Schiedek, Bahnhofstr. 4a, Tel 6073
    Dr. Pakaki/ Drs. Rieckeheer, J.-F.-Kennedy-Allee 38 in Pattonville, Tel 07141/299 660 (außer 9.6.23)
    Dr. Rupp, Stuttgarter Str. 13, Tel 3233 (vom 30.5.-2.6.23)

    Notfallpraxis: Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg,
    ohne Voranmeldung täglich ab 18.00 Uhr, mittwochs ab 13.00 Uhr, freitags ab 16.00 Uhr sowie am Wochenende, Feier- und Brückentag.
    Für Hausbesuche Tel.: 116 117.
    Bei akuter Lebensgefahr: Tel.: 112.

    24. April 2023

    Pfingsturlaub 30.5.-9.6.2023

    Wir machen Urlaub vom 30.5.-9.6.2023

    Vertretung in dringenden Fällen:
    Dr. Ioannidis / Fr. Dr. Schiedek, Bahnhofstr. 4a, Tel 6073
    Dr. Pakaki/ Drs. Rieckeheer, J.-F.-Kennedy-Allee 38 in Pattonville, Tel 07141/299 660 (außer 9.6.23)
    Dr. Rupp, Stuttgarter Str. 13, Tel 3233 (vom 30.5.-2.6.23)

    Notfallpraxis: Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg,
    ohne Voranmeldung täglich ab 18.00 Uhr, mittwochs ab 13.00 Uhr, freitags ab 16.00 Uhr sowie am Wochenende, Feier- und Brückentag.
    Für Hausbesuche Tel.: 116 117.
    Bei akuter Lebensgefahr: Tel.: 112.

  • 10. April 2023

    FFP2-Maske erbeten bei Atemwegsinfektionen

    Bitte tragen Sie bei Zeichen einer Atemwegsinfektion (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, o.ä.) zum Schutz anderer Patienten und des Personals eine FFP2-Maske, auch wenn ihr Coronatest negativ ausgefallen ist. Vielen Dank!

    10. April 2023

    FFP2-Maske erbeten bei Atemwegsinfektionen

    Bitte tragen Sie bei Zeichen einer Atemwegsinfektion (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, o.ä.) zum Schutz anderer Patienten und des Personals eine FFP2-Maske, auch wenn ihr Coronatest negativ ausgefallen ist. Vielen Dank!

  • 30. März 2023

    elektronische Krankmeldung (eAU)

    Ab sofort erhalten Sie nur noch ein Blatt Papier von uns für die Krankmeldung. Ihre Krankenkasse wird digital von uns direkt mit den Informationen beliefert. Ihren Arbeitgeber MÜSSEN SIE SELBST über die Dauer der Krankmeldung telefonisch informieren. Er ruft dann die Daten zur Entgeltfortzahlung selbstständig bei Ihrer Krankenkasse ab. Weitere Informationen finden Sie auch im Patienteninformationsblatt unter https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eAU.pdf.

    30. März 2023

    elektronische Krankmeldung (eAU)

    Ab sofort erhalten Sie nur noch ein Blatt Papier von uns für die Krankmeldung. Ihre Krankenkasse wird digital von uns direkt mit den Informationen beliefert. Ihren Arbeitgeber MÜSSEN SIE SELBST über die Dauer der Krankmeldung telefonisch informieren. Er ruft dann die Daten zur Entgeltfortzahlung selbstständig bei Ihrer Krankenkasse ab. Weitere Informationen finden Sie auch im Patienteninformationsblatt unter https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eAU.pdf.

  • 12. November 2022

    Corona-Impfungen Stand: 12.11.2022

    Liebe Patienten!

    Im Interesse Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen empfehlen wir Ihnen, sich gegen Covid19 impfen zu lassen. Die Impfung ist für jeden empfohlen, insbesondere auch für Stillende, Schwangere (ab der 14. Schwangerschaftswoche) sowie Männer und Frauen, die eine Schwangerschaft planen.

    Weitere Informationen finden Sie unter "Mehr anzeigen".

    12. November 2022

    Corona-Impfungen Stand: 12.11.2022

    Liebe Patienten!

    Im Interesse Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen empfehlen wir Ihnen, sich gegen Covid19 impfen zu lassen. Die Impfung ist für jeden empfohlen, insbesondere auch für Stillende, Schwangere (ab der 14. Schwangerschaftswoche) sowie Männer und Frauen, die eine Schwangerschaft planen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!

    Termine können Sie hier buchen.

    Wer einen zweiten Booster=eine zweite Auffrischimpfung=eine „Viertimpfung“ bekommen sollte?

    • Die STIKO hat am 18.8.2022 empfohlen, dass alle Menschen über 60 Jahren sich ein zweites Mal boostern lassen sollen, also die VIERTE Coronaimpfung erhalten sollen. (Viele der über 70jährigen habe diese bereits erhalten!)
    • Bei der Empfehlung zählt eine Erkrankung wie eine Impfung. Beispiel: Wer drei Impfungen hatte und danach einmal Corona erkrankt war, hat damit VIER Ereignisse und muss sich nicht nochmal impfen lassen!
    • Der Abstand zur letzten Impfung oder zur letzten Erkrankung soll nach der neuen Empfehlung mindestens 6 Monate betragen.

    • Sie hat außerdem empfohlen, dass bestimmte Patientengruppen auch schon VOR DEM 60. GEBURTSTAG sich impfen lassen sollten:

    o Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD)

    o Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen

    o Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen

    o Chronische neurologische Erkrankungen (wie z.B. Multiple Sklerose, Morbus Parkinson)

    o Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz (inkl. Patienten mit Krebserkrankungen und mit Chemotherapie behandelte Patienten)

    o HIV-Infektion

    o Personal von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (z.B. Pflegehelfer, Krankenschwestern, Ärzte etc.pp.)

    • Der Abstand zur letzten Impfung oder zur letzten Erkrankung soll nach der neuen Empfehlung im Regelfall mindestens 6 Monate betragen.

    • Für Hochbetagte Menschen (also älter als 85 Jahre) kann 6 Monate nach der letzten Impfung/Erkrankung über eine FÜNFTE Impfung nachgedacht werden.

    Sie können sich auch hier selber testen lassen, ob eine weitere Impfung empfohlen wird.

    Momentan wird der an die Variante BA.4+BA.5 angepassten Impfstoff von Biontech/Pfizer zum Boostern verimpft.

    Grundimmunisierungen sind mit diesem Impfstoff nicht möglich. Dies geht in dafür spezialisierten Impfstationen - Termine finden Sie unter www.impftermin-bw.de

  • 27. Oktober 2022

    Schnelltest - in der Nase oder im Rachen durchführen?

    Ein Schnelltest in der Nase ist zwar angenehmer, ein Rachenabstrich jedoch oft früher schon positiv - und bringt damit mehr Sicherheit. Aber wie geht das?

    27. Oktober 2022

    Schnelltest - in der Nase oder im Rachen durchführen?

    Verwenden Sie dasselbe Stäbchen wie beim Nasenabstrich - stecken Sie das Stäbchen in den Hals, dort wo es unangenehm ist und manchmal auch ein Würgereiz ausgelöst wird. Bewegen Sie das Stäbchen zwei bis drei mal von rechts nach links. Anschließend ist es wichtig, dass das Stäbchen ausreichend lange in der Lösungsflüssigkeit ausmassiert wird. Den Test nach 20 Minuten nochmals ablesen.

  • 14. Juli 2022

    Positiver Coronatest - was nun? (Stand: 14.07.2022)

    Wenn Ihr Selbst-Test zu Hause positiv ist, klicken Sie bitte hier.

    Wenn Ihr Schnell-Test in der Schnellteststelle positiv ist, klicken Sie bitte hier.

    Wenn Ihr PCR-Test positiv ist, klicken Sie bitte hier.

    Allgemein finden Sie alle Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Thema Quarantäne und zu Fragen der Quarantänedauer hier.

    Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr! Falls Sie einen schriftlichen Quarantänebescheid benötigen, müssen Sie diesen bei der Ortspolizeibehörde (im Rathaus Ihrer Meldeadresse) anfordern.

    Weitere spezifische Informationen für Bürger aus dem Landkreis Ludwigsburg finden Sie hier.

    Bitte lassen Sie uns Ihren positiven PCR-Befund (oder den positiven Befund einer Schnellteststelle) per Mail oder als Kopie in unseren Briefkasten vor dem Haus zukommen.

    14. Juli 2022

    Positiver Coronatest - was nun? (Stand: 14.07.2022)

    Wenn Ihr Selbst-Test zu Hause positiv ist, klicken Sie bitte hier.

    Wenn Ihr Schnell-Test in der Schnellteststelle positiv ist, klicken Sie bitte hier.

    Wenn Ihr PCR-Test positiv ist, klicken Sie bitte hier.

    Allgemein finden Sie alle Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Thema Quarantäne und zu Fragen der Quarantänedauer hier.

    Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt ab sofort nicht mehr! Falls Sie einen schriftlichen Quarantänebescheid benötigen, müssen Sie diesen bei der Ortspolizeibehörde (im Rathaus Ihrer Meldeadresse) anfordern.

    Weitere spezifische Informationen für Bürger aus dem Landkreis Ludwigsburg finden Sie hier.

    Bitte lassen Sie uns Ihren PCR-Befund per Mail oder als Kopie in unseren Briefkasten zukommen.

  • 1. November 2020

    Bitte anrufen

    Wir bitten grundsätzlich um TELEFONISCHE ANMELDUNG, auch bei akuten Beschwerden. Bitte lassen Sie uns auch nach Handyvertragswechsel, Umzug etc. immer Ihre aktuelle Telefonnummer wissen für unsere Akten, damit wir Sie im Zweifelsfall auch anrufen können.

    1. November 2020

    Bitte anrufen

    Wir bitten grundsätzlich um TELEFONISCHE ANMELDUNG, auch bei akuten Beschwerden. Bitte lassen Sie uns auch nach Handyvertragswechsel, Umzug etc. immer Ihre aktuelle Telefonnummer wissen für unsere Akten, damit wir Sie im Zweifelsfall auch anrufen können.

  • 17. Dezember 2019

    Weiterbildungspraxis

    Wir freuen uns, dass wir ab sofort Mitglied der KWBW Verbundweiterbildung in Baden-Württemberg sind und uns engagieren in der Weiterbildung von Ärzten, die die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin machen möchten.

    17. Dezember 2019

    Weiterbildungspraxis

    Wir freuen uns, dass wir ab sofort Mitglied der KWBW Verbundweiterbildung in Baden-Württemberg sind und uns engagieren in der Weiterbildung von Ärzten, die die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin machen möchten.