©2023 Allgemeinmedizinische Praxis Dr. Matthias Schaldecker und Kollegen
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Liebe Patienten!
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut hat die Impfempfehlung für die Coronaimpfung angepasst. Demnach sollen Hochrisikopatienten, die Gefahr laufen, einen schweren Verlauf der Erkrankung zu erleiden, sich auffrischen lassen. Und zwar einmal pro Jahr, vorzugsweise im Herbst, falls sie nicht in den vergangenen zwölf Monaten erkrankt gewesen sind. Dies betrifft:
Schwangeren wird eine erneute Impfung nicht mehr empfohlen.
Wir impfen ab Oktober sowohl gegen Corona als auch gegen Grippe entsprechend diesen Empfehlungen.
Liebe Patienten!
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut hat die Impfempfehlung für die Coronaimpfung angepasst. Demnach sollen Hochrisikopatienten, die Gefahr laufen, einen schweren Verlauf der Erkrankung zu erleiden, sich auffrischen lassen. Und zwar einmal pro Jahr, vorzugsweise im Herbst, falls sie nicht in den vergangenen zwölf Monaten erkrankt gewesen sind. Dies betrifft:
Schwangeren wird eine erneute Impfung nicht mehr empfohlen.
Wir impfen ab Oktober sowohl gegen Corona als auch gegen Grippe entsprechend diesen Empfehlungen.
Bitte tragen Sie bei Zeichen einer Atemwegsinfektion (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, o.ä.) zum Schutz anderer Patienten und des Personals eine FFP2-Maske, auch wenn ihr Coronatest negativ ausgefallen ist. Vielen Dank!
Bitte tragen Sie bei Zeichen einer Atemwegsinfektion (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, o.ä.) zum Schutz anderer Patienten und des Personals eine FFP2-Maske, auch wenn ihr Coronatest negativ ausgefallen ist. Vielen Dank!
Ab sofort erhalten Sie nur noch ein Blatt Papier von uns für die Krankmeldung. Ihre Krankenkasse wird digital von uns direkt mit den Informationen beliefert. Ihren Arbeitgeber MÜSSEN SIE SELBST über die Dauer der Krankmeldung telefonisch informieren. Er ruft dann die Daten zur Entgeltfortzahlung selbstständig bei Ihrer Krankenkasse ab. Weitere Informationen finden Sie auch im Patienteninformationsblatt unter https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eAU.pdf.
Ab sofort erhalten Sie nur noch ein Blatt Papier von uns für die Krankmeldung. Ihre Krankenkasse wird digital von uns direkt mit den Informationen beliefert. Ihren Arbeitgeber MÜSSEN SIE SELBST über die Dauer der Krankmeldung telefonisch informieren. Er ruft dann die Daten zur Entgeltfortzahlung selbstständig bei Ihrer Krankenkasse ab. Weitere Informationen finden Sie auch im Patienteninformationsblatt unter https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eAU.pdf.
Ein Schnelltest in der Nase ist zwar angenehmer, ein Rachenabstrich jedoch oft früher schon positiv - und bringt damit mehr Sicherheit. Aber wie geht das?
Verwenden Sie dasselbe Stäbchen wie beim Nasenabstrich - stecken Sie das Stäbchen in den Hals, dort wo es unangenehm ist und manchmal auch ein Würgereiz ausgelöst wird. Bewegen Sie das Stäbchen zwei bis drei mal von rechts nach links. Anschließend ist es wichtig, dass das Stäbchen ausreichend lange in der Lösungsflüssigkeit ausmassiert wird. Den Test nach 20 Minuten nochmals ablesen.
Wenn Ihr Selbst-Test zu Hause positiv ist, klicken Sie bitte hier.
Wenn Ihr Schnell-Test in der Schnellteststelle positiv ist, klicken Sie bitte hier.
Wenn Ihr PCR-Test positiv ist, klicken Sie bitte hier.
Allgemein finden Sie alle Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Thema Quarantäne und zu Fragen der Quarantänedauer hier.
Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr! Falls Sie einen schriftlichen Quarantänebescheid benötigen, müssen Sie diesen bei der Ortspolizeibehörde (im Rathaus Ihrer Meldeadresse) anfordern.
Weitere spezifische Informationen für Bürger aus dem Landkreis Ludwigsburg finden Sie hier.
Bitte lassen Sie uns Ihren positiven PCR-Befund (oder den positiven Befund einer Schnellteststelle) per Mail oder als Kopie in unseren Briefkasten vor dem Haus zukommen.
Wenn Ihr Selbst-Test zu Hause positiv ist, klicken Sie bitte hier.
Wenn Ihr Schnell-Test in der Schnellteststelle positiv ist, klicken Sie bitte hier.
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Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt ab sofort nicht mehr! Falls Sie einen schriftlichen Quarantänebescheid benötigen, müssen Sie diesen bei der Ortspolizeibehörde (im Rathaus Ihrer Meldeadresse) anfordern.
Weitere spezifische Informationen für Bürger aus dem Landkreis Ludwigsburg finden Sie hier.
Bitte lassen Sie uns Ihren PCR-Befund per Mail oder als Kopie in unseren Briefkasten zukommen.
Wir bitten grundsätzlich um TELEFONISCHE ANMELDUNG, auch bei akuten Beschwerden. Bitte lassen Sie uns auch nach Handyvertragswechsel, Umzug etc. immer Ihre aktuelle Telefonnummer wissen für unsere Akten, damit wir Sie im Zweifelsfall auch anrufen können.
Wir bitten grundsätzlich um TELEFONISCHE ANMELDUNG, auch bei akuten Beschwerden. Bitte lassen Sie uns auch nach Handyvertragswechsel, Umzug etc. immer Ihre aktuelle Telefonnummer wissen für unsere Akten, damit wir Sie im Zweifelsfall auch anrufen können.
Wir freuen uns, dass wir ab sofort Mitglied der KWBW Verbundweiterbildung in Baden-Württemberg sind und uns engagieren in der Weiterbildung von Ärzten, die die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin machen möchten.
Wir freuen uns, dass wir ab sofort Mitglied der KWBW Verbundweiterbildung in Baden-Württemberg sind und uns engagieren in der Weiterbildung von Ärzten, die die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin machen möchten.